Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Walter.GmbH
Friedensstrasse 11
65510 Idstein
www.fahrschule-walter.de

Steuernummer: 04024801073
Amtsgericht Wiesbaden HRB:30135 Überwachungsbehörde: RP Darmstadt

Vertreten durch: 
Geschäftsführende Gesellschafterin & verantwortliche Leitung: Jennifer Köhler
Geschäftsführer: Daniel Uhrig & Jennifer Köhler

Kontakt:
Telefon: 06126 - 5898909
E-Mail: buero(at)fahrschule-walter.de

 

Inhaltlich verantwortlich:
Walter.GmbH vertreten durch Jennifer Köhler
Friedensstrasse 11
65510 Idstein

 

 

Webseiten Gestaltung und Programmierung:

INGENIUMDESIGN
65510 Idstein

Internet:
TYPO3 Internetagentur
Internetagentur Idstein

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Datenschutz

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Gewinnspiel Adventskalender 2024

Der Veranstalter des Gewinnspiels auf Instagram ist die Walter.GmbH, Friedensstrasse12, 65510 Idstein (im Folgenden "Veranstalter").

Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich seitens des Veranstalters bereitgestellt. Instagram (www.instagram.com) (im Folgenden "Instagram") steht in keiner Verbindung zu diesem Gewinnspiel und sponsert, unterstützt oder organisiert dieses Gewinnspiel nicht. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche der Teilnehmer gegenüber Instagram im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel.

§ 1 Gewinnspiel

(1) Der Teilnahmezeitraum des Gewinnspiels (nachfolgend "Aktionszeitraum" genannt) ist der jeweilige Tag an dem es gepostet wird bis 23.59Uhr.

(2) Die Teilnehmer werden im Rahmen des Gewinnspiels aufgerufen, der Fahrschule Walter und dem Kooperationspartner des jeweiligen Tages zu folgen, den Beitrag in ihrer Story zu teilen und einen Kommentar zu posten.

(3) Sofern der Teilnehmer Anhaltspunkte für eine Gesetzesverletzung oder eine Verletzung Rechte Dritter hat, wird er den Veranstalter hierüber unverzüglich unterrichten und ggf. die Inhalte in entsprechender Form anpassen und/oder den Veranstalter bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützen. Die Kosten hierfür sind von dem Teilnehmer zu tragen.

(4) Maßgeblich für den Zeitpunkt der Teilnahme ist die protokollierte Uhrzeit. Teilnahmen außerhalb des Aktionszeitraums werden nicht berücksichtigt. Für etwaige Verzögerungen beim Teilen, Kommentieren oder Folgen sind weder der Veranstalter noch Instagram verantwortlich.

(5) Die Preise des Gewinnspiels werden vom Veranstalter ausgelobt gemäß § 657 BGB.

§ 2 Teilnehmer

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die Ausschüttung der Gewinne sind beschränkt auf Teilnehmer, die mindestens das 16. Lebensjahr erreicht haben.

(2) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel (auch die hierzu relevanten Daten in dem entsprechenden Instagram-Konto des Teilnehmers) ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach § 3 (4) erfolgen.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter und Angehörige der Walter.GmbH sowie der beteiligten Provider und Preissponsoren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

(4) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht oder mehrfach an dem Gewinnspiel teilnimmt.

§ 4 Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

(1) Während des Aktionszeitraumes haben die Teilnehmer die Möglichkeit wie in § 1 beschrieben, an dem Gewinnspiel teilzunehmen.

(2) Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels über ihr Instagram-Profil benachrichtigt. Jeder Gewinner muss sich dann innerhalb von 4 Werktagen nach Eingang der Gewinnbenachrichtigung in seinem Instagram-Profil über die in der Gewinnbenachrichtigung angegebene E-Mail-Adresse mit seinem richtigen Namen beim Veranstalter melden. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn sich ein Gewinner nicht innerhalb der vorgenannten Frist meldet und/oder die Übermittlung des Gewinns aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, nicht innerhalb der Frist gemäß nachstehendem Absatz (3) erfolgen kann. Liegen die Voraussetzungen für den Verfall des Gewinns vor, rückt der Teilnehmer mit den nachfolgenden meisten Likes als Gewinner nach.

(3) Eine Barauszahlung findet nicht statt.

(4) Der Anspruch auf den Gewinn kann grundsätzlich nicht abgetreten werden.

(5) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet. Rückfragen, Beschwerden und Ansprüche, die sich auf die Gewinne beziehen, sind ausschließlich gegenüber den jeweiligen Preissponsor geltend zu machen.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 6 Datenschutz

(1) Bei diesem Instagram-Gewinnspiel ist die Teilnahme ausschließlich über den registrierten Instagram-Account des Teilnehmers möglich.

(2) Ein Anspruch auf Registrierung für das Gewinnspiel oder die Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht.

(3) Der Veranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei Teilnahme angegebenen Daten der Teilnehmer für die Dauer des Gewinnspiels zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung und -abwicklung und übermittelt diese zu dem vorgenannten Zweck an die das Gewinnspiel betreuende Agentur. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke durch den Veranstalter oder Dritte verwendet.

(4) Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von dem Veranstalter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen sind aus den Datenschutzbestimmungen ersichtlich.

§ 7 Widerruf

Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter datenschutz@prosiebensat1digital.de die Löschung seiner Registrierungsdaten zu bewirken und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

§ 8 Haftung

(1) Der Veranstalter wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(2) Ansprüche wegen möglicher Sach- und/ oder Rechtsmängel an den von den Preissponsoren gestifteten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

(4) Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

1. B. Datenschutzbestimmungen

Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten

Die Erhebung, Verarbeitung (umfasst die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung) und Nutzung Ihrer Daten geschieht ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

2. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten

a) Was sind personenbezogene Daten?

Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen zur Identität einer Person, wie etwa Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Geburtsdatum oder E-Mail-Adresse.

b) Werden personenbezogene Daten bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel erhoben, verarbeitet und genutzt?

Wenn Sie sich dazu entschließen, an dem von uns veranstalteten Gewinnspiel teilzunehmen, werden wir Sie nur im Fall eines Gewinnes bitten, uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Postadresse mitzuteilen, um Ihnen Ihren Gewinn zusenden zu können. Bei einigen Gewinnspielen können im Einzelfall weitere Informationen erforderlich sein (wie z.B. eine Altersangabe etc.). In diesen Fällen werden Sie unmittelbar bei dem Gewinnspiel über die erforderlichen Daten informiert. Für ein Gewinnspiel angegebene Daten werden stets auch nur für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet und nur so lange gespeichert, wie es für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten über diesen Zweck hinaus ist nur zulässig, wenn Sie hierzu eine ausdrückliche Einwilligung erteilt haben oder eine gesetzliche Regelung eine anderweitige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten erlaubt oder vorschreibt.

Sämtliche von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden nur von der Walter.GmbH als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Walter.GmbH wird Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte, insbesondere nicht an andere Unternehmen oder andere Organisationen, übermitteln, es sei denn Sie erteilen hierzu eine ausdrückliche Einwilligung oder die Walter.GmbH ist zur Weitergabe dieser Daten gesetzlich verpflichtet, beispielsweise aufgrund einer gerichtlichen Verfügung oder behördlichen Anordnung. Hiervon ausgenommen ist gegebenenfalls die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an den Preissponsor des Gewinnspiels zur Abwicklung des Versands Ihres Gewinns. In diesen Fällen werden Sie über die Weitergabe Ihrer Daten und den jeweiligen Sponsor auf der Gewinnspielseite und im Rahmen der Teilnahmebedingungen informiert. Sofern die Walter.GmbH Dritte im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten beauftragt, findet auch dies ausschließlich unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz statt.

Personenbezogene Daten in Beiträgen, die von Ihnen auf Social Media Seiten wie Facebook oder Instagram eingestellt werden, werden von uns nicht erhoben und verarbeitet. Für diese Daten gelten ausschließlich die Datenschutzbestimmungen der Social Media Anbieter.

3. Auskunft über Ihre Daten, Korrektur der Daten und Widerruf der Einwilligung

a) Sollten Sie Auskunft über Ihre Daten wünschen oder möchten Sie Ihre Daten korrigieren so schreiben Sie eine E-Mail an folgende Adresse: buero@fahrschule-walter.de. Die Walter.GmbH wird Ihrem Wunsch dann umgehend entsprechen.

b) An die genannte Adresse können Sie sich auch wenden, wenn Sie an der Teilnahme an dem Gewinnspiel kein Interesse mehr haben sollten oder Ihre Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten für die Zukunft widerrufen möchten. In diesem Fall wird die Walter.GmbH sämtliche diesbezüglich gespeicherten Daten von Ihnen unverzüglich löschen, sofern es unter Beachtung des Vertragszweckes möglich ist und sofern keine zwingenden gesetzlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen. Bitte berücksichtigen Sie, dass es aus technischen oder organisatorischen Gründen zu einer Überschneidung zwischen Ihrem Widerruf und der Nutzung Ihrer Daten im Rahmen einer bereits laufenden Kampagne kommen kann.

4. Änderung der Datenschutzbestimmungen

Die Walter.GmbH behält sich das Recht vor, diese Datenschutzbestimmungen jederzeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze zu ändern. Soweit Sie im Hinblick auf diese Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Registrierung Ihre Einwilligung erteilt haben, verpflichtet sich die Walter.GmbH, Sie über die Abänderung dieser Datenschutzbestimmungen an geeigneter Stelle zu informieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.01.2022

1. Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Eine Ausnahme stellt die Klasse BE dar. Hier gibt es derzeit lediglich eine praktische Ausbildung.

2. Rechtliche Grundlage der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt.

3. Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von 6 Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 19 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen. Ausnahme B96 Schulungen enden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Einheiten.

4. Eignungsmängel des Fahrschülers
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 10 anzuwenden.

5. Entgelte, Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.
Grundbetrag und Leistungen 

a) mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

Entgelt für Fahrstunden und Leistungen

b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Min. Dauer werden abgegolten: Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.
c)Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen
Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt erneut erhoben.

6. Absage von Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist
Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. Sollte wegen kurzfristiger Erkrankung die Absage erfolgen, fallen keine Kosten an, wenn der Fahrschüler innerhalb von drei Werktagen eine ärztliche Krankmeldung vorlegt.

7. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.

8. Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen
Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern. Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung Das Entgelt für eine eventuelle erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.

9. Kündigung des Vertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Schriftform der Kündigung: Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

10. Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziff. 4), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu: a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt; b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt; c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen
Mindestunterrichtseinheiten erfolgt; d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss; e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.

11. Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich be-ginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben. Wartezeiten bei Verspätung: Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen. Ausfallentschädigung.
Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

12. Ausschluss vom Unterricht Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen: a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht; b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind. Ausfallentschädigung Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

13. Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.

14. Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur Folge haben. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

15. Abschluss der Ausbildung

Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§ 16 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO). Anmeldung zur Prüfung Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet. 

Gerichtsstand
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.

Abtretung meiner Rechte am eigenen Bild

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Führerscheinausbildung und nach bestandener Prüfung von mir gemachten Bilder/Videos in folgender Weise verwendet werden dürfen und ich auf das "Recht am eigenen Bild/Video" verzichte: • Öffentliche Bereitstellung im Internet und auf Portalen • Auf Datenträgern und Medien • Auf Drucksachen Mir ist bekannt, dass ich gegen die Nutzung nicht mehr rechtlich vorgehen kann, dass andererseits aber auch kein Anspruch auf Veröffentlichung der Bilder besteht. Die Einverständniserklärung gilt auch über meinen Tod hinaus.