B 96 die Eintagesschulung für bis zu 4,25t oder doch lieber BE?

Seit 1999 gibt es den Kartenführerschein Klasse B und zum Anhänger ziehen die Klasse BE. Mit Klasse B oder auch BF (dem begleitenden Fahren mit 17) darfst du auch Anhänger mitführen. Aber nur wenn diese die zulässige Gesamtmasse von 750kg nicht überschreiten oder die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und die des Anhängers zusammen addiert nicht mehr als 3,5t ergeben.

Seit 2013 gibt es die Schlüsselzahl B96, für die keine Fahrprüfung nötig ist. Damit gibt es eine einfache und schnelle Möglichkeit Gespanne bis 4,25t Gesamtzuggewicht zu fahren. Dies langt für viele Fahrzeugkombinationen.

Was genau darf man mit B, B96 oder BE fahren?

Wichtig ist, dass bei der Fahrerlaubnis immer die zulässigen Gesamtmassen entscheidend sind. Diese findest du in deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) unter F2. Um herauszufinden, ob dein Gespann mit der Klasse B, B96 oder BE gefahren werden darf musst du das unter F2 eingetragene Gewicht des Autos und des Anhängers addieren. Achtung auch beim Anhänger ist nur die zulässige Gesamtmasse führerscheinrechtlich relevant!

Ergeben die zulässige Gesamtmasse des Autos und die deines Anhängers zusammen unter 3,5 t, darfst du das Gespann mit einem einfachen Autoführerschein Klasse B fahren.

Ergibt sich ein Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 4,25t benötigst du die Erweiterung um die Schlüsselzahl B96.

Sollten die zulässigen Gesamtmassen zusammen mehr als 4,25t ergeben benötigst du einen BE Führerschein.

Zum Beispiel ein VW Tiguan mit 2200kg zulässiger Gesamtmasse und ein Pferdeanhänger mit 2000kg zulässiger Gesamtmasse darf mit B96 gefahren werden. Nimmst du aber einen VW Bus mit 2800kg zulässiger Gesamtmasse, darfst du den selben Pferdeanhänger nur noch mit BE fahren.

Gerade im Campingbereich ist der B96 aber oftmals ausreichend. Solltest du unsicher sein welcher Führerschein für dich der richtige ist, kannst du dir jederzeit einen Termin in unserem Büro buchen und wir schauen uns gemeinsam deine Fahrzeugpapiere an.