Begleitetes Fahren mit 17

Du kannst dich mit 16,5 Jahren bei uns zum Führerschein anmelden. Es folgt eine komplette Ausbildung der Klasse B mit anschließender Prüfung und du erwirbst eine Prüfungsbescheinigung.
Diese berechtigt zum Autofahren im Inland, jedoch nur in Begleitung.

Begleitperson
Du musst mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Alle Begleitpersonen müssen  die folgenden Anforderungen erfüllen

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Die Begleitperson soll lediglich kurze Hinweise während und nach der Fahrt zu eventuellen schwierigen Verkehrssituationen  geben. Sie darf aber nicht aktiv ins Fahren eingreifen.

Einweisungsabend

Dieser wird für Begleitpersonen von uns kostenlos angeboten.

Die Vergangenheit hat ganz deutlich gezeigt, dass dieser Info-Abend als Service der Fahrschule Walter gerne angenommen wird. Wir bieten dabei jede Menge Infos durch klare, einfache Präsentationen und Broschüren rund um das Begleitende Fahren.


Versicherung

Ein positives Beispiel:

"Gothaer: Begleitendes Fahren bringt Beitragsvorteile

(...) Eltern zahlen keinen Mehrbeitrag, wenn Ihr Kind den Führerschein bereits mit siebzehn Jahren macht.(...)" Quelle: AssCompact Nr.11 vom 04.11.2010

Mehr dazu für alle Begleiter an unserem Einweisungsabend.

 

 

 

 

 

 

 

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Fahrschule 2012

 
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